Elf neue Förderprojekte für das Nördliche Osnabrücker Land
Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) ist der Motor der LEADER-Region Nördliches Osnabrücker Land.
Bei der vergangenen LAG-Sitzung im November konnten sich gleich zehn Projektträger:innen über ein positives Votum der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) freuen. Für die insgesamt elf bewilligten Projekte wird ein Budget von fast 315.000 € freigegeben. Das zur Verfügung stehende Budget wurde damit fast vollständig ausgeschöpft. Folgende Projekte wurden von der LAG beschlossen:
- Generationsübergreifende Reparaturkulturdiele auf dem Hof Pente
- Tanzboden für die Reithalle und Möblierung für Veranstaltungen, Reitverein Gehrde e.V.
- Sternenkindergrabstelle auf dem Evangelischen Friedhof Quakenbrück
- Kooperationsprojekt: Ausbau der Wertschöpfungskette „Wandern“ auf Grundlage des Hünenwanderwegs
- Ausbau der Wertschöpfungskette „Wandern“ auf Grundlage des Hünenwanderweges
- eResponder für die DLRG-Ortsgruppe Quakenbrück im Artland e.V. – Schnelle Hilfe.CO2-neutral
- Neubau eines Gemeinschaftshauses in Grafeld („Weinberghütte“) durch den Heimatverein Grafeld
- Bau eines Padel-Courts in Achmer
- Schaffung digitaler Plattformen und Info-Säulen für die Gemeinden Bippen und Eggermühlen
- Mühlenrad und barrierefreier Weg in Kettenkamp
- Kooperationsprojekt: Qualifizierung, Zertifizierung und Betreuung von Fachpersonal als Gästeführer / Reiseleiter und Kursleiter für Präventionskurse
- Mini-Skatepark für Kids in Alfhausen
Alle Projektträger, die ein positives LAG-Votum erhalten haben, können nun einen Förderantrag beim Amt für regionale Landesentwicklung stellen. Die Umsetzung der Projekte kann nach Prüfung und Bewilligung durch die Fördermittelbehörde starten.
Zudem wurde beschlossen, das diesjährige Themenjahr „Familie“ auf das kommende Jahr auszuweiten, um die Ideen der Projektgruppe weiterzuentwickeln. Außerdem wurde das Regionale Entwicklungskonzept (REK) in zwei Punkten angepasst: Durch eine Änderung in der ZILE-Richtlinie gelten Kirchen fortan als gemeinnützige juristische Personen. Somit werden Kirchen fördertechnisch nicht mehr schlechter eingestuft als nachgeordnete Organisationen wie Caritas und Diakonie. Diese Regelung gilt auch für LEADER. Zusätzlich wurde die Geschäftsordnung, um folgende Passage ergänzt: „Der/Die Antragsteller/-in hat innerhalb von 6 Monaten nach Mitteilung durch das Regionalmanagement den Antrag beim ArL einzureichen. Geschieht dies nicht, kann dort schriftlich eine Fristverlängerung von bis zu 3 Monaten beantragt werden. Ist auch dann kein Antrag eingegangen, wird das Budget wieder für die Projektförderung freigegeben. Es ist möglich einen erneuten Antrag bei der LAG zu stellen.“
Abschließend wurde der nächste Antragsstichtag für die LEADER-Förderung auf den 24. Januar 2024 festgesetzt und dafür ein Budget von 225.000 € zur Verfügung gestellt. Die nächste LAG-Sitzung findet am 21. Februar 2024 in Bramsche statt.